Coronavirus: Informationen für Unternehmen


Autor: Ladislaus Boldizar
Verfasst am: 13.03.2020

IHK-Service

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hat Europa und auch Deutschland erreicht. Was habe ich als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer im Falle einer Infektion zu beachten? Wo erhalte ich Hilfe, wenn Produktionsausfälle drohen? Wir haben einige Links und Anlaufstellen aufgelistet, die Antworten auf Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Themen geben können.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Über die aktuellen Entwicklungen zum Corona-Virus informiert die Weltgesundheitsorganisation WHO und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ECDC. Weiteres Informationsmaterial und eine Übersicht der Risikogebiete stellt zudem das Robert Koch Institut RKI bereit.
Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen
Vordringliche Zielsetzung ist es, die laufenden Belastungen des Betriebes möglichst gering zu halten und die Liquidität zu sichern, damit der Betrieb handlungsfähig bleibt und die aktuelle Krise übersteht.
1. Stellen Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen bei Ihrem Finanzamt!
Da absehbar ist, dass aktuell Umsatzeinbrüche bestehen, kann ein Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung gestellt werden. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater oder stellen Sie selbst den Antrag.
Unternehmen, die bei der Umsatzsteuer zur Soll-Versteuerung verpflichtet sind, können auch einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem Steuerberater oder stellen Sie selbst den Antrag.
Das hessische Finanzministerium hat die Finanzämter sensibilisiert, Anträge zügig zu prüfen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier: ELSTER – alle Formulare
2. Beantragen Sie die Stundung von Steuerzahlungen!
Das hessische Finanzministerium hat die Finanzämter sensibilisiert, Stundungen zügig zu prüfen. Es will sich auch auf Bundesebene dafür verwenden, den Zinssatz für Stundungen zu verringern.
3. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!
Wenn Sie als Unternehmen (langfristige) Kreditverbindlichkeiten haben: Sprechen Sie mit ihrer Hausbank über die Möglichkeiten einer Tilgungsaussetzung für den Zeitraum der Krise.
Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob die Zinskonditionen noch den aktuellen Marktgegebenheiten angemessen sind und sprechen Sie mit der Hausbank über die Möglichkeiten einer Umschuldung.
Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer bei der Bank über die Situation, damit er die reduzierten Kontobewegungen richtig interpretiert.
4. Informieren Sie sich über die finanziellen Förderprogramme!
Einige der hessischen Förderprogramme können zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen eingesetzt werden, die aufgrund von Umsatzausfällen von Unternehmen wegen des Corona-Virus entstehen.
Für kleine Unternehmen aus dem gewerblichen Bereich und freiberuflich Tätige
Über das Förderprogramm Kapital für Kleinunternehmen (KfK) der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) können kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit bis zu 25 Mitarbeitern und 5 Millionen Euro Jahresumsatz Darlehen zwischen 25.000 und 150.000 Euro erhalten, die von der Hausbank um mindestens 50 Prozent aufgestockt werden. Für dieses Förderdarlehen sind keine banküblichen Sicherheiten notwendig.
Nähere Informationen zum Förderprogramm für Kleinunternehmen auf der Website der WIBank.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz können über das Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW) Betriebsmittelkredite bis 1 Millionen Euro erhalten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen erhalten Sie auf der Website der WIBank.
5. Welche Bürgschaften kommen in Frage?
Bürgschaften bis 1,25 Millionen Euro
Mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen Bürgschaften bis 1,25 Millionen an.
Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro
Mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent werden die sogenannten Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro besichert. Diese können besonders schnell erteilt werden, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Infos zur Antragstellung und den Konditionen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Landesbürgschaften in der Regel über 1,25 Millionen Euro
Speziell für den Mittelstand vergibt das Land Hessen Landesbürgschaften, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.
Informationen zu den Konditionen für Landesbürgschaften erhalten Sie auf der Website der WIBank.
6. Stellen Sie einen Antrag auf Kurzarbeitergeld!
Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung oder Einstellung (“Kurzarbeit Null”) der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit, die sich auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes erstreckt.
Kurzarbeitergeld kann Arbeitsplätze sichern und hilft, die Personalkosten zu reduzieren. Den Link zur Antragstellung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus
Zugang zu Kurzarbeitergeld soll einfacher werden
Das Bundeskabinett hat auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona Virus reagiert und am 10. März 2020 beschlossen, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Das neue Gesetz soll noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten. Die neuen Regelungen werden zunächst bis Ende 2020 gelten.
Infos haben wir hier für Sie zusammengestellt.
7. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung!
Sie haben eine Betriebsausfallversicherung? Sprechen Sie umgehend mit Ihrem Versicherungsmakler / Ihrem Versicherer, welche Anträge gestellt werden müssen und wie die Versicherung greift.
8. Beantragen Sie die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag können gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens voraus, wobei das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen zu belegen ist.
Über den Antrag entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse.
9. Sichern Sie Ihre Exporte ab!
Nach wie vor übernimmt der Bund Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) für Exporte nach China und andere Coronavirus-Risikogebiete. Auch bestehender Deckungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen. Hermesdeckungen sichern sowohl Schäden in der Phase der Herstellung ab als auch, wenn eine Forderung nach Lieferung ausfällt.
Informieren Sie sich am besten direkt auf dem Portal der Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland
Informationen für Arbeitgeber
Vorsichtsmaßnahmen im Betrieb ergreifen
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hat als Hilfestellung ein Faltblatt 10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung (PDF, 900 KB) herausgegeben.
Was tun im Verdachtsfall?
Treten bei Mitarbeitern in Ihrem Betrieb Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, sollten Sie sich unmittelbar an Ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt ist dann sowohl für den Meldeweg als auch für die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Zudem informiert die Behörde Sie unter anderem darüber, wie Sie sich zu verhalten haben.
Infizierte werden in der Regel vom Gesundheitsamt zu ihren Kontakten in den vergangenen Tagen und zu Symptomen befragt, sie werden namentlich registriert und gegebenenfalls Labortests unterzogen. Hier sollten Sie mit dem Amt kooperieren. Für Kontaktpersonen, die Symptome aufweisen aber nicht schwer krank sind, kann das Gesundheitsamt eine Heim-Quarantäne anordnen.
Das für Ihr Unternehmen zuständige Gesundheitsamt können Sie anhand Ihrer Postleitzahl über die Datenbank des Robert-Koch-Instituts ermitteln.
Entschädigung bei Tätigkeitsverbot
Wenn Sie Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Infektion freistellen müssen, besteht die Möglichkeit einer Entschädigung über das Gesundheitsamt.
Infos dazu finden Sie hier: https://service.hessen.de/html/Infektionsschutz-Entschaedigung-bei-Taetigkeitsverbot-7007.htm
Arbeitsrechtliche Hinweise
Der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) folgende Broschüre veröffentlicht: Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie (PDF, 200 KB).
Dort finden Sie Informationen zu folgenden Themen:

Arbeitsverhältnisse in Deutschland
Arbeitspflicht
Mitteilungsobliegenheiten des Arbeitnehmers
Vergütungsanspruch (Entgeltfortzahlungsanspruch, Leistungen der Unfallversicherung, Behördliche Maßnahmen)
Betriebsrisiko
Datenschutzrechtliche Erwägungen
Vorbeugende Maßnahmen
Arbeitnehmerentsendung
Zurückbehaltungsrecht
Entgeltfortzahlungsanspruch
Leistungen der Unfallversicherung

Weitere Tipps für Arbeitgeber hat die IHK München auf ihrer Website zusammengestellt.
Dienstreisen planen: Hinweise des Auswärtigen Amtes beachten
Geschäftsreisende können sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und der deutschen Auslandsvertretungen über entsprechende Warnhinweise und den aktuellen Verlauf der Infektionskrankheit informieren.
https://www.auswaertiges-amt.de
Infos für die Hotellerie und Gastronomie
Der deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) informiert die Unternehmer in Hotellerie und Gastronomie zum Coronavirus (SARS-CoV-2) mit einem umfangreichen Merkblatt.
DEHOGA: Informationen zum Coronavirus
Hessenweite Hotline
Das hessische Ministerium für Soziales und Integration hat eine Hotline unter der Nummer 0800-5554666 eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Aktuelle Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden Sie auch auf deren Internetseite: soziales.hessen.de.
Notfall-Handbuch für Unternehmen
Vorkehrungen treffen: Einen Plan für Ausfälle und Notfälle jeglicher Art sollte jedes Unternehmen haben. Das Notfall-Handbuch der hessischen Industrie- und Handelskammern hilft bei der Erstellung und gibt generelle Tipps zur Vorsorge.
Das Notfall-Handbuch finden Sie hier.

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