Hessen will Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Milliarden helfen


Autor: Ladislaus Boldizar
Verfasst am: 19.03.2020

Quelle: Hessenschau.de
19.03.2020

Hessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise kurzfristig 7,5 Milliarden Euro in Aussicht. Unternehmen - egal ob klein oder groß - soll schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Kurzfristig will Hessen zur Bekämpfung der Corona-Krise 7,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Der Landtag soll in der kommenden Woche seine Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt in Höhe von einer Milliarde Euro geben. Das Geld soll für die Bewältigung der gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt werden, sagte Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) am Donnerstag in Wiesbaden.

Mit dem Nachtragshaushalt soll der Garantie- und Bürgschaftsrahmen des Landes um 3,5 auf 5 Milliarden Euro erhöht werden. Damit werde ein wirkungsvoller Schutzschirm für die hessische Wirtschaft gespannt, erklärte Schäfer.
Schnelle und unbürokratische Hilfe

"Wir möchten damit schnell und unbürokratisch den Unternehmen in unserem Land - von klein bis groß - notwendige Liquidität zur Verfügung stellen." Zunächst solle das vom Bund angekündigte Programm greifen, das in der kommenden Woche vorgestellt wird. Er sei guter Hoffnung, dass dort vor allem auch Liquiditätszuschüsse enthalten sein werden, insbesondere auch für die Kleinstunternehmen, betonte Schäfer.

Die Details werden noch verhandelt, doch die Bundesregierung plant ein Hilfsprogramm im Volumen von mehr als 40 Milliarden Euro zugunsten von Klein- und Soloselbstständigen. Das wurde am Donnerstag bekannt. "Danach werden wir unsere Landesmittel ergänzend einbringen."
Schäfer verspricht vereinfachte Verfahren

Es gebe bereits eine Reihe von wichtigen Soforthilfen von Bund und Ländern. Hessen gehe aber noch einen Schritt weiter, erklärte Schäfer. "Hessen gibt seiner Wirtschaft vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem wir bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstatten können. Dies kann unsere Wirtschaft kurzfristig um bis zu 1,5 Milliarden Euro entlasten." Das Verfahren werde vereinfacht, auf die sonst übliche ausführliche Prüfung werde verzichtet.

Diese konkreten Soforthilfen sind geplant:

Hessische Unternehmen, darunter fallen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, erhalten eine vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Mrd. Euro. Die Umsetzung: Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. Auf Antrag wird die 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf "Null" herabgesetzt. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. "Das geht ganz unbürokratisch mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER", erläuterte der Finanzminister.

Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden.

Zudem können bei den Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Finanzamts gebunden und wird die Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.

Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.



Kontaktaufnahme mit Finanzämtern

Betroffene wenden sich wegen der steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bitte umgehend an das zuständige Finanzamt. Betroffene können ihr Anliegen auch formlos als E-Mail an die Poststelle des zuständigen Finanzamtes schicken.

Die Finanzämter sind vorübergehend zwar geschlossen, doch telefonisch und per Mail weiter erreichbar. Für allgemeine Fragen rund um die Steuererklärung gibt es darüber hinaus die kostenlose Servicenummer 0800 - 522 5335.