Umsetzung Kassengesetz

Aus-/Umrüstung elektronischer Kassensysteme oder Registrierkassen


Autor: Ladislaus Boldizar
Verfasst am: 02.08.2019

Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen oder Registrierkassen wurden mit dem sogenannten Kassengesetz (2016) verpflichtet, diese ab dem 1. Januar 2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (tSE) auszurüsten. Dies hat bereits zu großer Aufruhr geführt, da lange Zeit die Anforderungen an die Sicherheitseinrichtung nicht bekannt gewesen sind und die Aufrüstung vieler Kassenmodelle voraussichtlich bis zum Jahreswechsel nicht gewährleistet werden kann.

Welche Vorkehrungen bis zum Jahresende zu treffen sind und wie der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung auf die Verzögerung bei der Umsetzung reagiert, erfahren Sie in unserer Informationsveranstaltung.

Die IHK lädt Sie hierzu herzlich ein am

Dienstag, 27. August 2019 von 9 bis 11 Uhr in die

IHK Darmstadt, Rheinstraße 89, 64295 Darmstadt, Raum: Großer Saal (3. OG).

Der Steuerberater Stefan Steinhoff bringt Sie auf den aktuellen Stand und zeigt Ihnen auf, wie Sie weiterhin nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung handeln. Zudem wird er Ihnen von den ersten praktischen Erfahrungen berichten, die im Zuge der Kassen-Nachschau durch die Finanzverwaltung gesammelt wurden. Und am Ende bleibt selbstverständlich genügend Zeit, um persönliche Fragen zur gesetzeskonformen Kassennutzung stellen.

Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Wir freuen uns, wenn wir Sie an der Veranstaltung persönlich begrüßen dürfen.

Freundliche Grüße

Marina Hofmann | Katharina Kreutz

Geschäftsbereich Unternehmen und Standort

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