Ab sofort können Sie sich für den Frühlingssonntag am 28. April 2024
BEWERBEN. Die Anmeldung auf der Seite des Gewerbevereins stellt KEINE VERBINDLICHE ZUSAGE über die tatsächliche Teilnahme am Frühlingssonntag dar. Nach ABLAUF DER ANMELDEFRIST AM 01.02.2024 werden alle Bewerber kurzfristig über deren endgültige ZU- ODER ABSAGE per Mail benachrichtigt.
DESHALB BESONDERS WICHTIG: HALTEN SIE BITTE DIE BEWERBUNGSFRIST EIN!
Die endgültige Anmeldefrist für die Bewerbung endet am Donnerstag, 01. Februar 2024.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen nach Ablauf der Frist keine Nachmeldungen mehr akzeptieren. Deshalb nochmals die dringende Bitte, die Frist einzuhalten.
Nach Ablauf der Anmeldefrist erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail über Ihre Teilnahme und im Anschluss darüber Ihre Rechnung.
Bitte haben Sie ebenfalls Verständnis dafür, dass wir darauf achten, ein attraktives und vielfältiges Ausstellungsangebot zu präsentieren und die örtliche Gegebenheit lediglich eine begrenzte Anzahl an Ständen und Ausstellern erlaubt.
Sollten Sie - aus welchen Gründen auch immer - keine Berücksichtigung zur Teilnahme erfahren, benachrichtigen wir Sie ebenfalls sehr zeitnah per Mail.
Für die Bereitstellung von Holzhütten erheben wir eine Gebühr von 30 € pro Hütte. Bitte beachten Sie das bei Ihrer Bewerbung.
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